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Fass-Abfüllstation 09-233, Gefahrstoff Depot

09-233

Fass-Abfüllstation 09-233, Gefahrstoff Depot

1 785,00 € Netto 2 124,15 € Brutto

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Auffangwanne 09-2300 verzinkt, fahrbar

09-2300

Auffangwanne 09-2300 verzinkt, fahrbar

430,00 € Netto 511,70 € Brutto

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Auffangwanne 09-129C

09-129C

Auffangwanne 09-129C

399,00 € Netto 474,81 € Brutto

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Auffangwanne 09-129 OC, verzinkt

09-129 OC

Auffangwanne 09-129 OC, verzinkt

1 520,00 € Netto 1 808,80 € Brutto

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Auffangwanne 09-129 F

09-129 F

Auffangwanne 09-129 F

1 520,00 € Netto 1 808,80 € Brutto

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Gefahrstofflager

Ein Gefahrgutlager ist notwendig, um gefährliche Materialien sicher aufzubewahren und die potenzielle Unfallgefahr auf ein Minimum zu reduzieren. Je nach Gefahrstoff kann eine bestimmte Lagerung notwendig sein. Verantwortlich für die Unterbringung von Gefahrstoffen in einem adäquaten Gefahrstoff-Depot sind die Betreiberinnen und Betreiber. Sie sind für die Einhaltung der Anforderungen für die Lagerung von Gefahrstoffen verantwortlich. Besonders zu beachten ist, dass je nach Art und Menge der Gefahrenstoffe zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein können. Dazu wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die Teil des Arbeitsschutzes ist. In der Regel ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz FaSi, in der Lage, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, gemeinsam mit Führungskräften des Unternehmens. Für die Genehmigung eines Gefahrstofflagers ist eine offizielle Genehmigung durch eine eigens dafür zuständige Behörde nicht vorgesehen. Deshalb werden in der Praxis Aufsichtsbehörden wie die Gewerbeaufsicht oder aber die Berufsgenossenschaft in die Planung der Gefahrstofflagerung einbezogen, sodass im Prinzip eine „Abnahme“ oder „Überprüfung“ in den Prozess integriert wird. Wichtig ist, dass der gesamte Planungs- und Einrichtungsprozess dokumentiert wird, damit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen nachvollziehbar sind.


Gefahrstoffcontainer: Sichere Lagerungslösungen für Ihre Werkstatt

Der Kauf eines Gefahrstoffcontainers wird dann notwendig, wenn die betrieblichen Anforderungen auf der Basis der Gefahrstoffverordnung es erfordern. Sie dienen der Lagerung von Gefahrstoffen wie Säuren, Lösungsmitteln, Ölen und anderen gefährlichen Substanzen. Auf der einen Seite geht es bei der Lagerung gefährlicher Substanzen um die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie um Umweltschutzaspekte. Im erweiterten Sinne geht es bei der Sicherung gefährlicher Stoffe auch um Brandschutz. Die Container sind Teil des Gefahrstoff-Depots und gehören mit in die Gefährdungsbeurteilung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, Gefahrstoffcontainer mit einer explosionsgeschützten Belüftung auszustatten, um die Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen. Ebenso kann eine besonders isolierte Ausführung bei Gefahrstoffen, die temperatur- oder feuchtigskeitsempfindlich sind, gefordert werden. In jedem Fall aber sind Gefahrstoffcontainer so konzipiert, dass sie den speziellen Anforderungen an die zu lagernden Stoffe gerecht werden.


Gefahrstoffschränke: Maximieren Sie die Sicherheit am Arbeitsplatz

Gefahrstoffschränke gehören in den meisten Betrieben zur Standardausstattung. Die oft geschweißten Stahlkonstruktionen bieten maximale Sicherheit und sollten über eine Bodenauffangwanne verfügen, um versehentlich auslaufende Stoffe nicht nach außen dringen zu lassen. Gefahrstoffschränke sind zudem verschließbar, um sie vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Es ist zwar generell Pflicht, es sei jedoch an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Kennzeichnungspflicht besteht. Es ist daher unbedingt notwendig, an der Außenseite der Tür Warnsymbole und Aufschriften deutlich sichtbar anzubringen, die kennzeichnen, um welche Gefahrenstoffe es sich im Inneren des Gefahrstoffschrankes handelt.


Gefahrstofflagerung: Effiziente Strategien zur Risikominimierung

Um die Sicherheit am Arbeitsplatz maximieren zu können, ist es immer hilfreich, sich mit den Arbeitnehmern im Unternehmen auszutauschen. Die Mitarbeiter kennen sich in ihren Arbeitsbereichen in der Regel am besten aus und können viele hilfreiche Details zur Gefahrenbeurteilung und somit zur Ausgestaltung von Gefahrstofflagern beisteuern. Dies gilt natürlich für alle Gefahrenbereiche und Gefahrenabwehrkonzepte. Örtlich sind Gefahrstofflager so zu positionieren, dass unnötige Wege mit den Gefahrstoffen vermieden werden, unter Beachtung der Sicherheit. Gemeint ist damit, dass sie beispielsweise nicht an Orten aufgestellt werden, die beispielsweise durch schwere Transportmaschinen wie Gabenstapler oder ähnliches hoch frequentiert werden. Auch sollten sie nicht in der Nähe von Fluchtwegen und Notausgängen positioniert werden, um keine zusätzliche Gefahr in Notsituationen darzustellen. Auch dürfen Gefahrstoff-Depots nicht in der Nähe von Futtermitteln, Arznei- oder Lebensmitteln aufgestellt werden.


Gefahrstoff-Depots: Wie man sie richtig auswählt und nutzt

Um den Anforderungen für Gefahrstofflager gerecht zu werden, sind die Vorschriften für die Gefahrstofflagerung einzuhalten, die die Technische Regel für Gefahrenstoffe TRGS 510 bereit hält. Wichtig bei der Auswahl von Sicherheitsmöbeln ist die Erfüllung der Bedingungen zur Aufbewahrung des jeweiligen Stoffes beziehungsweise der jeweiligen Stoffe. Ob also beispielsweise ein Gefahrstoffcontainer oder -schrank mit einer bestimmten Sonderausstattung notwendig ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Gefahrenstoff. Um im Zweifelsfall sicher zu gehen, empfiehlt sich eine Anfrage bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

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