Die Betriebssicherheitsverordnung in Deutschland, eingeführt am 22. September 2002, dient der Umsetzung der EU-Richtlinien für Arbeitsmittel. Ihr Hauptziel ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter im Betrieb zu gewährleisten. Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Schäden. Diese Verordnung legt detailliert fest, wie die Sicherheit der Mitarbeiter durch Arbeitsorganisation und Arbeitsmittel sichergestellt werden soll. Zuständige Behörden für die Überwachung von Betrieben sind im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vom 6. Januar 2004 festgelegt.
Abkürzung: BetrSichV Inkrafttreten: 3. Oktober 2002 Fundstelle: BGBl. I S. 3777
Die Verordnung enthält spezifische Arbeitsschutzanforderungen für die Nutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie bietet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf Gefährdungen, die von Arbeitsmitteln ausgehen, anwendbar ist. Wesentliche Elemente sind die einheitliche Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel, eine sicherheitstechnische Bewertung für überwachungsbedürftige Anlagen, der "Stand der Technik" als Sicherheitsmaßstab und Mindestanforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln.
Neben Standardmodellen gibt es Bodenwaagen, die speziell für die Durchfahrt von Fahrzeugen konzipiert sind, sowie in den Boden integrierte Modelle für eine nahtlose Integration in Arbeitsabläufe.
Neben den klassischen physischen Ablagesystemen wie Schränken und Hängeregistraturen umfassen Büroablage-Systeme auch spezialisierte Aufbewahrungslösungen wie Pultordner, Sortiereinheiten und Archivierungssysteme.
Drohnen im professionellen Einsatz sind eine sehr gute Möglichkeit schnell und einfach an Orte zu gelangen, die für Menschen nur schwer erreichbar sind.
Die Wareneingangskontrolle ist ein unverzichtbarer Bestandteil effizienter Lagerprozesse und spielt eine entscheidende Rolle für den reibungslosen Ablauf in jedem Unternehmen.